Der Medizinische Dienst Thüringen unterstützt die Kranken- und Pflegekassen in sozialmedizinischen Fragen. Die Versicherten im Freistaat können sich zu Grundsatzfragen beraten lassen. Dabei geht es primär um Themen wie Arbeitsunfähigkeit und die Dauer und Notwendigkeit von Behandlungen im Krankenhaus. Versicherte werden auch über Art, Umfang und Notwendigkeit von Vorsorge und Rehabilitationsleistungen aufgeklärt. Die Gutachter und Gutachterinnen des Medizinischen Dienstes Thüringen beraten neutral und eigenständig. Ob eine Leistung gewährt wird, entscheiden letztlich die Kranken- und Pflegekassen. Die Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes greifen nicht in Behandlungen oder Entscheidungen der Mediziner ein. Zu den Hauptaufgabengebieten zählt die Erstellung sozialmedizinischer Gutachten im Auftrag der Krankenversicherung. Diese Gutachten werden als Grundlage für die Entscheidungsfindung bei Leistungsbewilligungen verwendet.
Der Medizinische Dienst Thüringen hat seinen Hauptsitz in Weimar. Weiterhin existieren drei Bezirkszentren in Erfurt, Eisenach und Gera sowie fünf Regionalzentren, die sich in Suhl, Mühlhausen, Jena, Saalfeld und Sondershausen befinden.
Medizinischer Dienst Thüringen
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