Der Medizinische Dienst prüft regelmäßig die Einhaltung medizinisch-pflegerischer Standards ambulanter Pflegedienste und Pflegeheime. Die Qualitätsprüfung wird jährlich durch Pflegekräfte mit Zusatzqualifikation durchgeführt.
Seit 2009 wird ein Teil der MDK-Prüfergebnisse durch die Landesverbände der Pflegekassen im Internet veröffentlicht. Interessierte konnten sich so auf der Basis der Transparenzberichte ein Bild von der Qualität der Einrichtung machen.
Kritisiert wird bei den sogenannten Pflegenoten, dass diese nicht transparent genug auf Qualitätsmängel aufmerksam machen könnten. Schlechte Pflegenoten in einem Bereich könnten durch gute in einem anderen Bereich ausgeglichen werden. So gebe die Gesamtnote keine Auskunft über Qualitätsunterschiede in den Einrichtungen und könnten nicht miteinander verglichen werden.
Qualitätsprüfung in Pflegeheimen
Seit 2019 gelten neue Regeln bei der Beurteilung von Pflegeheimen, die auf einem wissenschaftlich entwickelten Qualitätssystem gem. § 113b SGB XI basieren. Dieses löst die bisherigen Qualitäts-Prüfungsrichtlinien und die Pflege-Transparenzvereinbarungen gem. § 113 SGB XI ab. Der zentrale Fokus der neuen Prüfung liegt auf der bewohnerbezogenen Versorgungsqualität in allen Lebensbereichen.
Neue Qualitätsdarstellung
Die Qualitätsdarstellung erfolgt nun in drei Säulen:
1. Indikatorenergebnisse:
Die Einrichtung erfasst halbjährlich bestimmte Informationen bei den BewohnerInnen. Die Indikatoren werden an die Datenauswertungsstelle (DAS) gesendet, wo Sie auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft werden. Insgesamt gibt es 15 Indikatoren zu zehn Themengebieten:
Qualitätsbereich 1:
Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit
→ erhaltene Mobilität
→ erhaltene Selbstständigkeit bei Alltagsverrichtungen
→ erhaltene Selbstständigkeit bei der Gestaltung des Lebensalltags
Qualitätsbereich 2:
Schutz vor gesundheitlichen Schädigungen und Belastungen
→ Dekubitusentstehung
→ schwerwiegende Sturzfolgen
→ unbeabsichtigter Gewichtsverlust
Qualitätsbereich 3:
Unterstützung bei spezifischen Bedarfslagen
→ Durchführung eines Integrationsgesprächs
→ Anwendung von Gurten
→ Anwendung von Bettseitenteilen
→ Aktualität der Schmerzeinschätzung
2. MD-Prüfungsergebnisse:
Als Informationsgrundlage für die Qualitätsprüfung durch den Medizinischen Dienst dienen:
→ Gespräch mit und Inaugenscheinnahme von den ausgewählten Pflegebedürftigen
→ Fachgespräch mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Einrichtung
→ zufällige Beobachtungen
→ Pflegedokumentation und weitere Unterlagen (Gesamtheit der Bewohnerakte)
→ gesonderte Dokumentationen, die die Einrichtung im Rahmen des internen Qualitätsmanagements oder zur Prüfungsvorbereitung erstellt hat
→ einrichtungsinterne Konzepte oder Verfahrensanweisungen zur Erbringung einer fachgerechten Pflege.
3. Informationen zu der Einrichtung:
Es werden allgemeine Informationen über die Einrichtung gesammelt.
Ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste werden momentan noch nach dem Pflegenoten-System geprüft und benotet. In Zukunft soll aber auch hier ein angepasstes Qualitätssystem eingeführt werden.