Der Medizinische Dienst prüft regelmäßig die Leistung und Pflegequalität stationärer Pflegeeinrichtungen. Das bisherige Pflegenoten-System wurde ab 2019 durch eine neue Qualitätsprüfung ersetzt. Die bisherigen Prüfkriterien wurden erweitert und das neue Prüfverfahren soll für mehr Transparenz bei Verbrauchern und eine höhere Versorgungsqualität für die BewohnerInnen sorgen.
Anhand einer Stichprobe von neun BewohnerInnen wird die Versorgung durch den Medizinischen Dienst geprüft.
Die bisherigen Inhalte Ernährung, Körperpflege, Medikamenten- und Wundversorgung wird durch weitere Inhalte ergänzt: wie sieht die Unterstützung der BewohnerInnen aus, z.B. im Bereich Mobilität, Tagesstruktur und soziale Kontakte. Wie werden Menschen mit Demenz versorgt und wie gehen die Pflegekräfte mit individuellen Risiken und Gefährdungen der BewohnerInnen um?
Seit 2009 wird ein Teil der MDK-Prüfergebnisse durch die Landesverbände der Pflegekassen im Internet veröffentlicht.
Qualitätsbereiche
1. Unterstützung bei der Mobilität und Selbstversorgung
1.1 Unterstützung bei der Mobilität
1. Entspricht die Unterstützung bei der Mobilität dem individuellen Bedarf der versorgten Person?
2. Erhält die versorgte Person, wenn sie es wünscht, Unterstützung für Aufenthalte im Freien?
3. Wurden die vorliegenden Mobilitätsbeeinträchtigungen bei der Einschätzung gesundheitlicher Risiken berücksichtigt?
4. Entspricht die Unterstützung im Bereich der Mobilität den Erfordernissen, die aus der individuellen Risikosituation erwachsen?
5. Werden zielgerichtete Maßnahmen zur Erhaltung und Förderung der Mobilität durchgeführt, die auf die noch vorhandenen Fähigkeiten und Bedürfnisse der versorgten Person abgestimmt sind?
1.2. Unterstützung bei der Ernährung und Flüssigkeitsversorgung
1.Sind die Ernährungssituation inkl. Flüssigkeitsversorgung der versorgten Person sowie die Selbstständigkeit der versorgten Person in diesem Bereich fachgerecht erfasst worden?
2. Erfolgt eine ausreichende, bedürfnisgerechte Unterstützung der versorgten Person bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme?
3. Werden erforderliche Hilfsmittel zur Unterstützung der Ernährung und Flüssigkeitsaufnahme fachgerecht eingesetzt?
1.3 Unterstützung bei Kontinenzverlust, Kontinenzförderung
1. Wurde die Kontinenz der versorgten Person zutreffend erfasst?
2. Werden geeignete Maßnahmen zum Kontinenzerhalt, zur Unterstützung bei Kontinenzverlust oder beim Umgang mit künstlichen Ausgängen durchgeführt?
3. Werden erforderliche Hilfsmittel fachgerecht eingesetzt?
1.4 Unterstützung bei der Körperpflege
1. Werden bedarfsgerechte Maßnahmen zur Unterstützung bei der Körperpflege durchgeführt?
2. Wurden etwaige Auffälligkeiten des Hautzustands beurteilt und wurde auf diese Auffälligkeiten fachgerecht reagiert?
3. Werden bei der Körperpflege Wünsche der versorgten Person, das Selbstbestimmungsrecht und der Grundsatz der Wahrung der Intimsphäre berücksichtigt?
2. Unterstützung bei der Bewältigung von krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
2.1. Medikamentöse Therapie
1. Entspricht die Unterstützung bei der Medikamenteneinnahme der ärztlichen An- bzw. Verordnung?
2. Erfolgt die Lagerung und Vorbereitung der Medikamente fachgerecht?
3. Erhält die versorgte Person die ihrem Bedarf entsprechende Unterstützung zur Einnahme/Applikation der Medikamente?
4. Entspricht die Kommunikation mit der Ärztin oder dem Arzt den individuellen Erfordernissen?
2.2. Schmerzmanagement
1. Ist die Schmerzsituation der versorgten Person fachgerecht erfasst worden?
2. Erhält die versorgte Person eine fachgerechte Unterstützung zur Schmerzbewältigung?
2.3. Wundversorgung
1. Wurde die Wundsituation fachgerecht erfasst?
2. Erhält die versorgte Person eine fachgerechte Unterstützung bei der Wundversorgung?
2.4. Unterstützung bei besonderen medizinisch pflegerischen Bedarfslagen
1. Werden die Maßnahmen entsprechend der ärztlichen An- bzw. Verordnung erbracht?
2. Ist im Bedarfsfall (z. B. bei gesundheitlichen Veränderungen oder kurz vor Ablauf des An- bzw. Verordnungszeitraums) eine Kommunikation mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt erkennbar?
3. Werden Qualifikationsanforderungen berücksichtigt?
4. Entspricht die Durchführung der Maßnahme dem aktuellen Stand des Wissens und etwaigen besonderen Anforderungen im Einzelfall?
2.5. Unterstützung bei der Bewältigung von sonstigen therapiebedingten Anforderungen
1. Werden Maßnahmen entsprechend der ärztlichen An- bzw. Verordnung durchgeführt?
2. Ist im Bedarfsfall eine Kommunikation mit der verordnenden Ärztin oder dem verordnenden Arzt erkennbar?
3. Entspricht die Durchführung der Maßnahme dem aktuellen Stand des Wissens und etwaigen besonderen Anforderungen im Einzelfall?
3. Unterstützung bei der Gestaltung des Alltagslebens und der sozialen Kontakte
3.1. Unterstützung bei Beeinträchtigungen der Sinneswahrnehmung
1. Wurden Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens erfasst und in ihren Folgen für den Lebensalltag zutreffend eingeschätzt (einschließlich ihrer Bedeutung für gesundheitliche Risiken)?
2. Werden Maßnahmen ergriffen, um die Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens zu kompensieren?
3. Werden geeignete Hilfsmittel zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Seh- oder Hörvermögens eingesetzt?
3.2. Unterstützung bei der Tagesstrukturierung,Beschäftigung und Kommunikation
1. Sind die Interessen an Aktivitäten und Gewohnheiten der versorgten Person bekannt?
2. Wurde mit der versorgten Person (oder ihren Bezugspersonen) eine individuelle Tagesstrukturierung erarbeitet?
3. Orientieren sich pflegerische Versorgung und andere Hilfen an der individuell festgelegten Tagesstrukturierung und den Bedürfnissen der versorgten Person?
4. Erhält die versorgte Person Unterstützung dabei, bedürfnisgerechten Beschäftigungen im Lebensalltag nachzugehen?
3.3. Nächtliche Versorgung
1. Liegt eine aussagekräftige Bedarfseinschätzung und Maßnahmenplanung für die nächtliche Versorgung vor?
2. Wird bei bestehenden Ein- und Durchschlafschwierigkeiten eine darauf ausgerichtete Unterstützung geleistet?
3. Berücksichtigt die Maßnahmenplanung besondere Risikosituationen während der Nacht (z. B. bei Personen mit motorisch geprägten Verhaltensauffälligkeiten)?
4. Unterstützung in besonderen Bedarfs- und Versorgungssituationen
4.1. Unterstützung der versorgten Person in der Eingewöhnungsphase nach dem Einzug
1. Wurde vor dem Einzug oder kurzfristig (innerhalb von 24 Stunden) nach dem Einzug der versorgten Person eine Einschätzung vorgenommen, ob bzw. in welchen Punkten ein dringender Versorgungsbedarf besteht?
2. Bei Langzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Wochen nach dem Einzug zielgerichtete Unterstützung?
3. Bei Kurzzeitpflege: Leistete die Einrichtung in den ersten Tagen nach der Aufnahme zielgerichtete Unterstützung?
4.2. Überleitung bei Krankenhausaufenthalten
1. Wurden dem Krankenhaus Informationen zum Gesundheitszustand, zum pflegerischen Versorgungsbedarf und zu den individuellen Bedürfnissen übermittelt? 2. Erfolgte eine Aktualisierung der Bedarfseinschätzung und bei Bedarf eine Anpassung der Maßnahmenplanung nach der Rückkehr der versorgten Person?
4.3. Unterstützung von versorgten Personen mit herausfordernd erlebtem Verhalten und psychischen Problemlagen
1. Erfolgten eine Erfassung der Verhaltensweisen der versorgten Person und eine darauf aufbauende Einschätzung, ob aus dem Verhalten ein Unterstützungsbedarf erwächst?
2. Wurden verhaltenswirksame Faktoren identifiziert und Maßnahmen eingeleitet, um diese Faktoren zu begrenzen oder zu kompensieren?
3. Erhält die versorgte Person eine geeignete Unterstützung, um trotz der Verhaltensproblematik Bedürfnisse zu befriedigen und Wohlbefinden zu erleben?
4.4. freiheitsentziehende Maßnahmen
1. Wird/wurde die Notwendigkeit der eingesetzten freiheitsentziehenden Maßnahme/n regelmäßig überprüft?
2. Erfolgt/e der Einsatz der Maßnahme/n fachgerecht?
5. Bedarfsübergreifende fachliche Anforderungen
5.1. Abwehr von Risiken und Gefährdungen
5.2. Biografieorientierte Unterstützung
5.3. Einhaltung von Hygieneanforderungen
5.4. Hilfsmittelversorgung
5.5. Schutz von Persönlichkeitsrechten und Unversehrtheit
6. Einrichtungsinterne Organisation und Qualitätsmanagement
6.1. Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung durch die verantwortliche Pflegefachkraft
6.2. Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen
1. Liegt ein schriftliches Konzept für die Begleitung Sterbender und ihrer Angehörigen vor?
2. Gibt es Regelungen für die Zusammenarbeit mit externen Einrichtungen (z. B. Palliativdienste, Hospizinitiativen) und namentlich bekannte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für solche Einrichtungen?
3. Ist konzeptionell geregelt, dass die Wünsche der versorgten Person und der Angehörigen für den Fall einer gesundheitlichen Krise und des Versterbens erfasst werden?
4. Ist konzeptionell geregelt, dass Patientenverfügungen oder Vorsorgevollmachten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bekannt sind und jederzeit verfügbar sind?
5. Ist konzeptionell geregelt, dass im Sterbefall eine direkte Information der Angehörigen entsprechend den von ihnen hinterlegten Wünschen erfolgt?
6.3. Maßnahmen zur Vermeidung und zur Behebung von Qualitätsdefiziten
1. Werden geeignete Maßnahmen im Rahmen des internen Qualitätsmanagements durchgeführt, um Qualitätsdefizite zu identifizieren?
2. Werden Qualitätsdefizite systematisch bewertet und bei Bedarf bearbeitet?
3. Hat die Einrichtung geeignete Maßnahmen eingeleitet, um schlechte Versorgungsergebnisse (Qualitätsindikatoren) zu verbessern?
4. Werden Maßnahmen zur Qualitätssicherung evaluiert?
5. Sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Verfahren zur Identifizierung von Qualitätsproblemen einbezogen?
Prüfbericht
Der Prüfbericht gliedert sich in folgende Abschnitte:
- Prüfmaßstab
- Angaben zur Prüfung und zur Einrichtung
- Allgemeine Informationen zur Prüfung
- Gesamtbeurteilung der personenbezogenen Versorgung
- Beurteilung der bedarfsübergreifenden fachlichen Anforderungen sowie der einrichtungsinternen Organisation und des Qualitätsmanagements
- Gesamtergebnis der Plausibilitätskontrolle
- Empfehlungen zur Beseitigung von Qualitätsdefiziten
- Anlagen zum Prüfbericht
Prüfbögen A, Anlage 1 – Prüfbogen C, Anlage 3