Seit dem 1. Juli 2008 werden auf Grundlage des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes in § 115 Abs. 1a SGB XI ambulante Pflegedienste mit Hilfe sogenannter Pflegenoten bewertet. Diese, für VerbraucherInnen relevanten Prüfungsergebnisse werden in Transparenzberichten festgehalten und durch die jeweilige Pflegekasse im Internet veröffentlicht. Langfristig sollen die Pflegenoten jedoch durch ein neues Qualitätssystem ersetzt werden.
Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten, werden die Transparenzberichte stets in einem einheitlichen Layout dargestellt und ermöglichen so auf den ersten Blick eine Übersicht über die erhaltenen Noten sowohl für die einzelnen Qualitätsbereiche als auch die Gesamtnote und die Note für die Befragung der KundInnen. Zusätzlich wird ein Vergleichswert in Form des Landesdurchschnitts angezeigt, jedoch erst, wenn mindestens 20% der ambulanten Pflegedienste in einem Land geprüft sind.
Neues Qualitätssystem soll Pflegenoten ersetzen
Im Oktober 2019 begann die schrittweise Umsetzung des neuen Qualitätssystems in vollstationären Pflegeheimen. Bis zum 30. Juni 2021 sollen alle stationären Einrichtungen einmal durch externe Prüfinstitutionen wie die Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) und den Prüfdienst der Privaten Krankenversicherung (PKV-Prüfdienst) geprüft worden sein. Die ersten Ergebnisse nach dem neuen Qualitätsbewertungssystem werden seit dem Frühjahr 2020 veröffentlicht. Die veralteten Bewertungen (Pflegenoten) sind noch solange einzusehen, bis sie durch aktuelle Qualitätsinformationen ersetzt werden.
Erste Qualitätsprüfungsergebnisse und Indikatorenergebnisse werden ab 2020 für die VerbraucherInnen im Internet veröffentlicht. (s. dazu Veröffentlichungsplattformen weiter unten)
Bis zur Einführung eines neues Qualitätssystems für die Pflegedienste werden diese weiter nach dem Bewertungssystem mit Noten geprüft. Die Grundlage für diese Bewertung bildet die jährliche MD-Qualitätsprüfung.
Veröffentlichung der Noten im Internet
Die Veröffentlichung der Pflegenoten erfolgt im Internet jeweils durch die zuständigen Landesverbände der Pflegekassen. Bevor dies geschieht werden jedoch die zur Veröffentlichung vorgesehenen Ergebnisse der Prüfung den ambulanten Pflegediensten oder stationären Einrichtungen zugeschickt. Innerhalb der nächsten 4 Wochen haben die geprüften Pflegedienste bzw. Pflegeheime die Möglichkeit zusätzliche Unterlagen zur Mitveröffentlichung zuzusenden und die Zeit soll genutzt werden, um strittige Themen innerhalb des Transparenzberichts zu klären.
Veröffentlichungsplattformen für Pflegenoten
AOK-Pflegeheimsuche:
www.aok-pflegeheimnavigator.de
Betriebskrankenkassen:
Knappschaft-Bahn-See:
Sozialversicherung Landwirtschaft/Forsten/Gartenbau:
www.der-pflegekompass.de/svlfg
Verband der Ersatzkassen: