Der medizinische Dienst Baden-Württemberg berät fachlich unabhängig die Kranken- und Pflegeversicherungen. Er organisiert sich selbstständig und ist seit seiner Gründung im Jahr 1990 mit elf Beratungs- und Begutachtungsstellen sowie weiteren sechs Beratungsstellen in Baden-Württemberg vertreten. Im Fokus der qualifizierten Beratung des medizinischen Dienstes Baden Württemberg stehen stets die Patienten sowie die ambulanten und stationären Versorgungsmöglichkeiten. Jeder Versicherte soll von dem aktuellen medizinischen Wissensstand und dem nachweisbaren Nutzen der Behandlung profitieren. Um die Funktionalität der Solidargemeinschaft aufrechtzuerhalten, bezieht der medizinische Dienst Baden-Württemberg die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit von Behandlungen und Medikamenten in seine Empfehlungen ein.
Neben Krankenhaus- und Qualitätsprüfungen von Pflegeinrichtungen oder Rehabilitationszentren nimmt der Dienst auch patientenorientierte Stellungnahmen vor, zum Beispiel in Bezug auf die Arbeitsunfähigkeit. Darüber hinaus trifft der medizinische Dienst Einzelfallentscheidungen zur Feststellung des Pflegegrades. Außerdem unterstützt der Dienst die Charta der Rechte von pflegebedürftigen, schwerstkranken und sterbenden Menschen, die es sich zum Ziel setzt, die Rechtsstellung der Betroffenen zu stärken.
Medizinischer Dienst Baden-Württemberg
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