Der Medizinische Dienst wurde mit dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“ (auch MDK-Reformgesetz) seit 1. Januar 2020 neu organisiert. Der gesamte Umwandlungsprozess ist für eine Dauer von 2 Jahren vorgesehen.
Ziel ist ein neutral, transparent und von den Krankenkassen unabhängig agierender Medizinischer Dienst. Außerdem soll die Zahl der Abrechnungsprüfungen der Krankenhäuser durch effektivere Prüfungen sinken. Die bisherigen Aufgaben des Medizinischen Dienstes ändern sich dadurch nicht.
Strukturelle Veränderungen
Bisher sind MDK (Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und MDS (Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Durch das Reformgesetz sollen sie in Körperschaften des öffentlichen Rechts übergehen.
Der MDK wird ab Juni 2021 in “Medizinischer Dienst” umbenannt. Aus dem MDS wird der “Medizinische Dienst Bund”. Der MD Bund erlässt zukünftig die Richtlinien für die Tätigkeit der MD. Träger des Medizinischen Dienst Bund werden die Medizinischen Dienste auf Landesebene. Die föderale Organisation der Medizinischen Dienste wird beibehalten.
Auch die Besetzung der Verwaltungsräte wird neu geregelt: In jedem Verwaltungsrat sind nun 16 ehrenamtliche Mitglieder aus der sozialen Selbstverwaltung, 5 Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Verbraucherorganisationen, sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft und Pflegeberufen vertreten. Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten wie Haushaltsplan, Betriebs- und Rechnungsführung und wählt den Vorstand
Abrechnungsprüfung der Krankenhäuser
Die Prüfquote ist in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen (zwischen 2014 und 2018 von rund 1,9 Mio. auf 2,6 Mio.). Die bisherigen Prüfungen verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand und macht einen großen Anteil der Arbeit des MDK aus. Eine variable Prüfquote soll die Zahl der Prüfungen nun deutlich verringern: weniger Beanstandungen bei den Abrechnungsprüfungen gefunden werden, desto geringer wird die gesamte Prüfquote für das Krankenhaus. Hat das Krankenhaus eine hohe Quote an zu beanstandenden Rechnungen, muss es anteilig zu der zu viel bezahlten Summe auch einen “Aufschlag” an die Krankenkasse zahlen. Es besteht also ein Anreiz, korrekt abzurechnen und so wirtschaftliche Verluste, sowie den Verwaltungsaufwand für die Prüfungen zu verringern. Es sollen zudem Anreize zur regelkonformen Abrechnung von Krankenhausleistungen geschaffen werden, sowie allgemein mehr Effizienz, Effektivität und Transparenz im Prüfungsvorgang. Außerdem werden strittige Kodier- und Abrechnungsfragen bei den OPS-Komplexkodes systematisch reduziert.