Die MD Prüfung (ehem. MDK Prüfung) in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Der Medizinische Dienst (MD) ist der unabhängige Beratungs- und Begutachtungsdienst für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Er stellt sicher, dass die Leistungen der Kranken- und der Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien allen Versicherten zu gleichen Bedingungen zugutekommen.

Außerdem überprüft er im gesetzlichen Auftrag die Leistungen und die Qualität der Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Pflegediensten.

Aktuell weniger Prüfungen durch die Corona-Pandemie

Im Jahr 2019 gab es 24.500 Prüfungen – 12.500 in ambulanten Diensten und 12.100 in Pflegeheimen. Während der Corona-Pandemie mussten die Qualitätsprüfungen erheblich eingeschränkt werden. In 2020 konnten daher die regulären Qualitätsprüfungen nur im ersten Quartal umgesetzt werden. Anlassprüfungen waren jedoch jederzeit möglich. 2020 fanden insgesamt 6.600 Qualitätsprüfungen statt.

Reformgesetz

MD Prüfung (ehem. MDK Prüfung) in PflegeeinrichtungenMit dem MDK Reformgesetz, das zum 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden der Medizinische Dienst (ehemals Medizinischer Dienst der Krankenkassen) und der Medizinische Dienst Bund (ehemals Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) strukturell reformiert. Das Gesetz soll für mehr Transparenz sorgen und den Medizinischen Dienst unabhängig von den Krankenkassen aufstellen. 

Neben der strukturellen Reform wurden auch Änderungen bei der Krankenhausabrechnungsprüfung und der Qualitätsprüfung von Pflegeheimen angestoßen. Für die Abrechnungsprüfungen wurden Prüfquoten festgelegt, um die Anzahl der Abrechnungsprüfungen zu reduzieren. Hierbei wurde die Quotenhöhe an die Abrechnungsqualität gekoppelt.

Neuer Pflege-TÜV

Seit 1. November 2019 gelten für die Qualitätsprüfungen in Pflegeheimen neue Regeln, die auf einem wissenschaftlich entwickelten Qualitätssystem basieren. Dieses hat das vorher gültige Pflegenotensystem abgelöst. Das Pflegenotensystem ist jedoch noch für ambulante Pflegedienste gültig, soll aber auch in Zukunft überarbeitet werden

Wissenswertes zur MD Prüfung

Die §§ 114 ff. SGB XI des Pflegeversicherungsgesetzes verpflichten die Landesverbände der Pflegekassen alle ambulanten Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen einmal pro Jahr einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst zu unterziehen. Dabei konzentriert sich der Schwerpunkt der Prüfungen sich auf die Pflege- und Ergebnisqualität.

Die Qualitätsprüfungen finden grundsätzlich unangemeldet statt und werden in der Regel durch zwei Mitarbeiter des regionalen Medizinischen Dienstes durchgeführt, die über pflegefachliche Kompetenz und Kenntnisse in der Qualitätssicherung verfügen. Zusätzlich hat mindestens ein Mitglied des Prüfteams eine Auditorenqualifikation und immer häufiger besitzen sie pflegeorientierte Studienabschlüsse.

Die Prüfer sind je nach Größe der Pflegeeinrichtung zwischen einem und zwei Tagen vor Ort. Insgesamt wird mit Vor- und Nachbereitung mit einem Aufwand von ungefähr fünf Manntagen aufgeteilt auf mehrere Mitarbeiter gerechnet. Eine vollständige Prüfung kostet insgesamt ca. 4500 Euro.